Was ist ein Wahlarzt?

Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom österreichschen Grundrecht der freien Arztwahl ab. Wahlärzte haben kein direktes Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse des betreffenden Patienten. Ausnahme: Vorsorgeuntersuchung. Als Wahlarzt habe ich Zeit, auf die Bedürfnisse und Anliegen meiner Patienten einzugehen. Als solcher bin ich auch flexibel und kann neben dem üblichen Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung viele Sonderleistungen anbieten.

Wie komme ich zum Wahlarzt?

Mit Ihrem Anliegen können Sie sich direkt an den Wahlarzt Ihres Vertrauens wenden. Natürlich ist aber auch eine Überweisung vom Kassenarzt bzw. Hausarzt sowie von jedem anderen Wahlarzt möglich.

Was kostet ein Wahlarzt?

Nicht immer, bzw. bei allen Kassen, können die Leistungen eines Wahlarztes zu Kassen-Tarifen angeboten werden. Vor einer Behandlung wird dem Patienten in meiner Praxis auf Wunsch gerne ein Kostenvoranschlag überreicht.

Was bekomme ich zurück?

Jedem Patienten steht grundsätzlich eine Kostenrückerstattung seiner Krankenkasse zu. Die Höhe richtet sich nach dem Honorar, das den Tarifen der jeweiligen Kasse (minus Selbstbehalt) entspricht.

Wie wird verrechnet?

Nach Abschluss der Behandlung erstellt meine Praxis eine detaillierte Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg kann die Honorarnote bei der Krankenkasse eingereicht werden und der Patient erhält den Kostenersatz auf seinem Bankkonto gutgeschrieben. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen keine Kostenrückerstattung.

Zusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen (private Krankenversicherung) gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkasse und Privathonorar zurückerstattet zu bekommen. Darüber hinaus werden häufig auch Honorare für ärztliche Leistungen von diesen Versicherungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden.

Die Vorteile des Wahlarztes

  • Zeit für den Patienten
  • Schnelle Termine
  • Keine Wartezeiten
  • Abendtermine
  • Zusätzliche Leistungen, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind